Öffentlicher Vortrag von Prof. Dr- Gabriele Britz am Mittwoch, dem 22.5.2024 um 18.30 Uhr im Casino Festsaal auf dem Campus Westend
Begrüßung
Prof. Dr. Enrico Schleiff (Präsident
der Goethe-Universität)
Prof. Dr. Rainer Forst (Direktor des Forschungszentrums „Normative Ordnungen“ der Goethe-Universität)
Prof. Dr. Matthias Jahn (Vorsitzender des Vorstandes der Frankfurter Juristischen Gesellschaft)
Vortrag
Prof. Dr. Gabriele Britz (Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D., Professorin für Öffentliches Recht der Goethe-Universität)
Anschließender Empfang
Goethe-Universität, Campus Westend
Casino Festsaal (Raum 823)
Nina-Rubinstein-Weg 1
60323 Frankfurt am Main
Weitere Informationen: Hier…
Der Vortrag ist öffentlich. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Veranstalter:
Eine Veranstaltung des
Forschungszentrums „Normative Ordnungen“ mit dem Fachbereich
Rechtswissenschaft der Goethe-Universität und der Frankfurter
Juristischen Gesellschaft
Das Grundgesetz enthält umfassende Freiheitsgarantien. Von Beginn an hat die Verfassungspraxis aus den offen formulierten Grundrechten vielfältige konkrete Gehalte entwickelt. Entstanden ist eine in Deutschland bislang einzigartige Freiheitsverfassung. Freiheit ist darin nicht ohne Bindung. Das Grundgesetz bildet das Fundament einer umfassenden gesetzlichen Ausgleichsordnung. Daraus bezieht es Überzeugungskraft. Die Verfassung selbst führt aber notgedrungen auch an Grenzen des Ausgleichs und scheint dort ihr Gelingen zu riskieren: Wenn Ausgleich verfassungsrechtlicher Freiheitskonflikte nicht in Einklang möglich ist, sondern durch Vorrangentscheidung erfolgen muss, hinterlässt er Verlierer. Deren Integration ist eine Herausforderung für den freiheitlichen Verfassungsstaat. Wenn sich die Verfassung extremem Gebrauch kommunikativer Freiheit von vornherein ganz verweigert, lässt sie den Modus des Ausgleichs sogar vollständig hinter sich. Sie tut dies zum Schutz unverfügbarer Güter und ihrer selbst, scheint dabei jedoch ein Stück ihrer Identität preiszugeben. Grenzen des Ausgleichs bedeuten indessen nicht das Ende der Verfassung. Ihre Überzeugungskraft mag an den Grenzen des Ausgleichs an Selbstverständlichkeit verlieren. In der Sichtbarkeit der Ambivalenz solcher Grenzgänge liegt dann aber auch ihre Chance.
Wir freuen uns, Sie zu der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Forschungszentrum „Normative Orders“ der Goethe-Universität Frankfurt am Main