
Wegweiser zur Bewerbung für den Masterstudiengang „Japan in der Welt: Globale Herausforderungen, kulturelle Perspektiven“
Formulare und Informationen:
MA-Japanologie - Studienordnung
MA-Japanologie - Studienverlaufsplan
MA-Japanologie - Modulbeschreibungen
MA-Japanologie - Antragsformular
Die Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang an der Japanologie Frankfurt zum Wintersemester 2012/2013 wird an dieser Stelle rechtzeitig bekannt gegeben.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Das Studium im Masterstudiengang Japanologie kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
(2) Die Zulassung zum Masterstudiengang ist beim Prüfungsausschuss des Fachbereichs Sprach- und Kulturwissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main zu beantragen. Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang sind:
a) ein erfolgreicher Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger Abschluss im selben oder einem verwandten Studienfach im Umfang mindestens 180 CP, wobei auf das japanwissenschaftliche Fach mindestens 90 CP entfallen müssen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die akademische Leitung des Studiengangs; Bewerberinnen und Bewerber mit einem Studienabschluss, der weniger als 180 CP bzw. weniger als 90 CP für das japanwissenschaftliche Fach umfasst, können mit der Auflage zugelassen werden, die Differenz der CP im Umfang von bis zu 30 CP nachzuholen; über die genauen Auflagen entscheidet die akademische Leitung des Studiengangs im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses; im Zweifelsfall ist der Prüfungsausschuss einzuberufen;
b) ein aussagekräftiges Motivationsschreiben mit Darlegung der fachlichen Interessensgebiete im Umfang von maximal 3000 Zeichen.
c) Kenntnisse der japanischen Sprache (vergleichbar mit Stufe 2 des Japanese Language Proficiency Tests) sind im Diploma Supplement oder durch andere anerkannte Tests, wie dem Japanese Language Proficiency Test Stufe 2 oder ähnlichen Zertifikaten, nachzuweisen.
d) da Fachliteratur zu einem großen Teil auf Englisch vorliegt und sich der Fachbereich Sprach- und Kulturwissenschaften vorbehält, einzelne Lehrveranstaltungen ausschließlich in englischer Sprache anzubieten, werden gute Englischkenntnisse erwartet.Ausreichende Kentnisse der englischen Sprache sind nachzuweisen durch
i) das Abiturzeugnis oder
ii) entsprechende Oberstufenzeugnisse, wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf, oder
iii) Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, wobei mindestens 120 Stunden Unterricht nachzuweisen sind, oder
iv) Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen über Sprachkenntnisse, die durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder im Selbststudium erworbene wurden, oder
v) Zertifikate über einen anderen vom Prüfungsausschuss des FB 09 als gleichwertig anerkannten Nachweis.
Bewerbungsunterlagen
Der Bewerbung sind beizufügen:
- Antragsformular auf Zulassung zum Masterstudium.
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis).
- Kopie des Abschlusszeugnisses (Anmerkung: Eine vorläufige Zulassung zum Master Japanologie regelt Teil III Paragraph 3 der Ordnung für den Masterstudiengang Japanologie. In diesem Fall reichen Sie bitte alle relevanten Modulnachweise inklusive Noten sowohl für das Hauptfach als auch das Nebenfach ein).
- das Diploma Supplement oder vergleichbare Unterlagen (Leistungsnachweise über oder Auflistung von besuchten Veranstaltungen inkl. der Modulnoten).
- Lebenslauf mit Foto.
- Zudem reichen Bewerberinnen und Bewerber ein Motivationsschreiben mit Darlegung der fachlichen Interessensgebiete im Umfang von maximal 3000 Zeichen ein.
- Bitte teilen Sie uns auch unbedingt für künftige Nachfragen unsererseits Ihre E-Mail-Adresse mit.
Ausländische Studierende, die noch keinen Bildungsabschluss in Deutschland erworben haben, reichen zusätzlich folgende Unterlagen ein:
Deutsche Sprachkenntnisse für den Hochschulzugang (DSH) siehe § 4 Abs. 2 der Ordnung für den Masterstudiengang Japanologie.
Eine Bewerbung per E-Mail, Fax oder Telefon ist NICHT möglich. Die Bewerbung ist mit allen notwendigen Unterlagen und unterschrieben per Post an die folgende Adresse zu senden:
Johann Wolfgang Goethe-Universität
FB 9, Sprach- und Kulturwissenschaften
Japanologie, Sekretariat
Senckenberganlage 31
60325 Frankfurt am Main
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden können. Senden Sie uns deshalb keine Originalzeugnisse zu. Sollten Sie nach sorgfältiger Lektüre aller hier gebotenen Informationen noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin Dr. des. Cosima Wagner (c.wagner [at] em.uni-frankfurt.de).
geändert am 24. April 2012 E-Mail: Goethe-Universität - Japanologie FB 09japanologie@uni-frankfurt.de
|
|
Zur Navigationshilfe