Informationsveranstaltung: Studienbegleitendes Praktikum und Berufsorientierung (Modul "Angewandte Japanologie"), 5. Dezember, 16 Uhr; Raum Juridicum 604

Die Veranstaltung informiert über die Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und Möglichkeiten des Pflicht-Praktikums im Rahmen des BA Studiengangs Japanologie. Die Veranstaltung ist für alle interessierten Studienrende der Japanologie offen.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem hier angefügten Leitfaden:


Pflichtpraktikum / Modul BA J10 "Angewandte Japanologie" (Modul BA J9 nach PO2013)


Im Rahmen des Japanologie-Studiums im Hauptfach ist ein Pflichtpraktikum zu absolvieren („Angewandte Japanologie“)

Voraussetzungen

In der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Japanologie wird das Praxismodul J10 „Angewandte Japanologie“ wie folgt definiert:

„Das im Studium erworbene Wissen wird in die Praxis umgesetzt. Dies beinhaltet bei externer Ableistung ein Praktikum im Umfang von 150h bei einer kulturellen, wirtschaftlichen oder juristischen Organisation (z.B. japanische oder japanbezogene Firma oder Kultureinrichtung / Institution oder Kulturveranstaltung). Die Dauer des Praktikums beträgt ca. 4-5 Wochen. Bei interner Ableistung beinhaltet die anwendungsorientierte Übung entweder eine Projektarbeit im Rahmen einer der angebotenen freiwilligen Arbeitsgruppen der Japanologie oder ein begleitetes Praktikum in der Japanologie/Asienbibliothek im Umfang von 150h. Projektarbeit kann in besonderen Fällen auch die universitätsexterne (oder –interne) Gestaltung und Durchführung von Kultur-und anderen japanbezogenen Veranstaltungen bedeuten. Das Modul angewandte Japanologie kann als Teil eines mindestens 1semestrigen Studienaufenthalts in Japan abgeleistet werden.“ (PO2018)


Allgemeine Hinweise und Ablaufplan

Das Praktikum ist in einem Berufs- und Tätigkeitsfeld zu absolvieren, das einen Bezug zu Inhalten, Themen, Verfahren und Techniken des BA-Studiengangs Japanologie aufweist. Solche sind beispielsweise: Verlagswesen, Dokumentationswesen, Archivarbeit, Arbeit bei einem Radio- bzw. Fernsehsender, im Theater, in Schulen und vergleichbaren Bildungseinrichtungen, in Museen, Öffentlichkeitsarbeit in Betrieben, Zeitungs- und Zeitschriftenredaktionen, Produktions-, Kommunikations- und Internetagenturen u. ä.

Das Praktikum soll i.d.R. während der Studienzeit aufgenommen werden, empfohlen wird im Studienverlaufsplan der Japanologie das 5. Fachsemester. Im Einzelfall können Berufsausbildungen, Vorstudienpraktika und berufspraktische Tätigkeiten – nach vorheriger Rücksprache – von den verantwortlichen Mitarbeitern angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist eine nachweisbare Gleichwertigkeit der Leistung (Umfang und Tätigkeitsfeld).


Ansprechpartner

Direkte Ansprechpartner für Fragen zum studienbegleitenden Praktikum, sowie zur Anrechnung von Praktikumsleistungen, sind die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Japanologie. Aktuell sind dies Christian Chappelow, M.A. (Literatur und Kultur), Bastian Voigtmann, M.A. (Kultur- und Ideengeschichte) und David Jungmann, M.A. (QSL).


Informationsveranstaltung

Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist freiwillig, wird jedoch jenen Studierenden dringend empfohlen, die zeitnah ein Praktikum ableisten möchten. Die Informationsveranstaltung wird an einem Einzeltermin in jedem Semester angeboten. Details entnehmen Sie dem Vorlesungsverzeichnis (LSF).


Obligatorische Studienberatung

Das Praktikumsvorhaben ist noch vor Antritt mit einem der verantwortlichen Mitarbeiter der Japanologie abzustimmen. Erst nach einem Besuch der obligatorischen Studienberatung kann Ihnen das Berufspraktikum als Studienleistung angerechnet werden.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Praktikumsstelle seitens der Studierenden eigenständig gesucht, gewählt und kontaktiert wird.


Stundennachweis

Die Ableistung und der Arbeitsumfang des Berufspraktikums muss vom Praktikumsgeber auf einem Vordruck der Japanologie bestätigt werden. So wird gewährleistet, dass den Verantwortlichen alle nötigen Informationen zur Anrechnung Ihrer Studienleistung vorliegen.


Praktikumsbericht

Inhaltlich bezieht sich der Bericht auf die Darstellung des jeweiligen Arbeits- und Berufsfeldes, insbesondere auf die auf diesem Feld übernommenen Tätigkeiten. Der zu bewertende Praktikumsbericht hat einen Umfang von etwa 5-6 Seiten (o. Abbildungen; 1600-1900 Wörter).

Der Bericht soll eine Beschreibung der eigene Motivation und Erwartungen an das Praktikum enthalten, eine Vorstellung des Praktikumsgebers, eine themenbezogene Darstellung der Art der Einarbeitung und Betreuung, die Beschreibung und eigenständige Bewertung der Art und des Umfanges ihrer Aufgaben, die Darstellung der für den Arbeitsprozess und den beschriebenen Arbeitsbereich nötigen Fähigkeiten und Qualifikationen, eine Einschätzung des möglichen Kompetenzerwerbs, eine Einschätzung des Praktikums im Hinblick auf das Studium und ebenso im Hinblick auf eine vorstellbare Berufstätigkeit, sowie eine Evaluation eigener Erfolge und Misserfolge in der praktischen Übung.

Der Bericht stellt keine eigenständige wissenschaftliche bzw. theoretisch-analytische Arbeit dar, die formellen Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit sind jedoch einzuhalten. Die Ausstellung eines Leistungsnachweises, und damit die Vergabe von CP, ist nur dann möglich, wenn der Abschlussbericht alle formellen Kriterien erfüllt und auch inhaltlich positiv bewerten worden ist.

Ihre Unterlagen und der selbstständig angefertigte Abschlussbericht sind den verantwortlichen Mitarbeitern in digitaler Form einzureichen. Sofern nicht explizit Widerspruch eingelegt wird, nimmt sich die Japanologie Frankfurt heraus, Berichte in anonymisierter Form auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung dient der Transparenz der Studienleistung sowie als Orientierungshilfe für nachfolgende Studierende.


Ersatzleistungen

Unter gewissen Umständen ist es möglich, sich für Ersatzleistungen Credit Points (CP) für das Modul J9 (Angewandte Japanologie) anrechnen zu lassen. Die Bedingungen entnehmen Sie den folgenden Unterpunkten.


Auslandsstudium

Es ist möglich, nach vorheriger Absprache mit einem verantwortlichen Mitarbeiter der Frankfurter Japanologie, ein Auslandsstudium in Japan (etwa im Rahmen eines Austauschprogrammes) als Ersatz für ein Berufspraktikum anrechnen zu lassen. Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Anrechnung mindestens 1 (ein) Semester an einer japanischen Universität eingeschrieben waren, damit Ihre Leistungen berücksichtigt und dokumentiert werden können. Selbstorganisierte Studienreisen können i.d.R. nicht berücksichtigt werden.

Wie das Berufspraktikum schließt auch das anzurechnende Auslandsstudium mit einem Abschlussbericht, der die formellen Anforderungen einer wissenschaftlichen Arbeit erfüllen muss (siehe oben).


Projektarbeit in einer der Arbeitsgruppen der Japanologie Frankfurt

Die Teilnahme an einer Arbeitsgruppe qualifiziert nicht grundsätzlich als Ersatzleistung für ein Berufspraktikum. Diese Möglichkeit ist immer mit den Verantwortlichen der Arbeitsgruppen zu besprechen und stellt keine(!) Selbstverständlichkeit dar.

In Ausnahmefällen soll trotzdem die Möglichkeit bestehen, dass sich Studierende eine Projektarbeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe anteilig oder vollständig anerkennen lassen können. Dafür müssen sich die Studierenden mindestens vier Semester in einer Arbeitsgruppe engagiert haben und in diesem Zeitraum an einem betreuten Projekt mitgearbeitet haben. Zur vollständigen Anrechnung muss Umfang und Ausarbeitung der Projektarbeit nachweislich einem Berufspraktikum und Abschlussbericht im Umfang von insgesamt 180h bzw. 6 CP entsprechen.


Berufspraktikum in der Asienbibliothek

Ein begleitetes Praktikum in der Asienbibliothek im Umfang von 150h kann als internes Berufspraktikum angerechnet werden. Das interne Berufspraktikum schließt, wie auch externe Praktika, mit einem Praktikumsbericht (siehe oben).


Vortragsberichte

Wenn ein Berufspraktikum aus triftigen Gründen nicht im vollen Umfang von 150h Arbeitsstunden abgeleistet werden kann, ist es möglich, sich den Besuch von Vorträgen an der Japanologie Frankfurt in einem Umfang von bis zu 30h (1 CP) anrechnen zu lassen. Dies entspricht dem Besuch von 5 Vorträgen und der Anfertigung von Vortragsprotokollen im Umfang von jeweils 1-2 Seiten.

Dies ist mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Japanologie bei einer obligatorischen Studienberatung abzusprechen.