Auslandsstudium Meiji-Universität 2020/2021

Für das akademische Jahr 2020/2021 stellt die Meiji-Universität (Tôkyô) wieder studiengebührenfreie Austauschplätze zur Verfügung. Interessierte Studierende ab dem 2. Fachsemester können sich bis zum 2. Dezember 2019 mit den folgenden Unterlagen bewerben:

1. Bewerbungsformular (Download über die Website des Instituts)

2. Anschreiben (adressiert an die Japanologie, Prof. Kinski)

3. tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild

4. Reisepass mit mind. 2-jähriger Gültigkeitsdauer bzw. Nachweis über den Antrag

5. Begründung der Bewerbung mit Angabe des geplanten Aufenthaltszeitraums –  WiSe 2020/2021+SoSe 2021 bei einem einjährigen, WiSe 2020/2021 oder SoSe 2021 bei einem einsemestrigen Aufenthalt) (1 Seite)

6. Detaillierte Darstellung des Studienvorhabens in Japan (inkl. Fragestellung und Literatur) und der japanologischen Interessen auf Deutsch und Englisch/Japanisch (jeweils 2 bis 4 Seiten)

7. Kopie einer japanologischen Hausarbeit (soweit vorhanden) oder eines kurzen Essays

8. Kopie der japanologischen Leistungsbescheinigungen (Notenspiegel)

9. Kopien der Leistungsbescheinigungen aus anderen Studienfächern

10. fakultativ: Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Japanese Proficiency Test; weitere Leistungsbescheinigungen

Weitere Hinweise:

  • Veranstaltungen können nur aus dem kooperierenden Fachbereich gewählt werden (Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften 情報コミュニケーション学部.
  • BewerberInnen müssen im Hauptfach Japanologie eingeschrieben sein und wenigstens einen Vektor aus den Bereichen Literatur oder Geschichte gewählt haben.
  • Für den Studienaufenthalt müssen die zur Deckung der Lebenshaltungskosten (mind. 1.000 Euro pro Monat) notwendigen Finanzmittel auf einem Konto bei einer Bank in Deutschland nachgewiesen werden können.
  • Da die Studienplätze nur an eingeschriebene Studierende der Japanologie im FB 09 vergeben werden, wird das sprachliche Leistungsniveau anhand der unter 7 genannten Bescheinigungen ohne einen weiteren Sprachtest direkt eingeschätzt.
  • Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird es Auswahlgespräche (50./51. KW) geben.

Ihre Unterlagen senden Sie bitte postalisch ein, geben sie im Sekretariat ab oder über den Haupt-Briefkasten in die Hauspost der Universität.

Die Auswahlentscheidung teilt das Sekretariat bzw. Prof. Kinski bis zum 20. Dezember 2019 per Email mit. Die erfolgreichen KandidatInnen erhalten dann Instruktionen zum weiteren Bewerbungsprozedere.

Ansprechpersonen sind: Prof. Dr. Michael Kinski sowie Bastian Voigtmann, M.A.

Link zum Bewerbungsformular